22.12.2022 | Finanzwissen

Ein Fondssparplan zu Weihnachten lohnt sich

In wenigen Tagen ist Weihnachten. Viele Eltern und Großeltern möchten ihren Kindern und Enkeln eine Karte mit einigen Scheinen darin unter den Weihnachtsbaum legen. Statt das Geld in ein Sparschwein zu stecken oder auf einem Sparbuch anzulegen, sind Eltern mit der Einrichtung eines Sparplans gut beraten. Sparpläne lassen sich bereits mit kleinen Beträgen umsetzen. Schon ab 25 Euro monatlich lässt sich ein Fondssparplan abschließen. Eltern und Großeltern können so für ihre Kinder und Enkel nach und nach ein kleines Vermögen aufbauen. Darauf weist die Aktion „Finanzwissen für alle“ der im BVI organisierten Fondsgesellschaften hin.

Damit Kinder in den Genuss der steuerlichen Freibeträge kommen, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein: Eltern bzw. Großeltern müssen den Sparplan oder das Depot auf den Namen des Kindes eröffnen. Wichtig ist zudem, dass die Eltern und Großeltern das Depot des Nachwuchses wie fremdes Vermögen verwalten. Sie dürfen es nicht wie ihr eigenes Vermögen behandeln. Diese speziellen Anforderungen erklären sich aus dem allgemeinen Grundsatz, dass Verträge zwischen Eltern und Kindern steuerrechtlich nur anzuerkennen sind, wenn sie tatsächlich durchgeführt werden. Auslegungsschwierigkeiten können vermieden werden, wenn bei Einrichtung des Depots klargestellt wird, dass eine Verfügungsbefugnis der Eltern nur auf dem elterlichen Sorgerecht beruht und tatsächlich entsprechend verfahren wird. Gegebenenfalls sollte ein Steuerberater hinzugezogen werden.

Sind die genannten Voraussetzungen erfüllt, bleiben Erträge pro Kind von fast 12.000 Euro ab dem Jahr 2023 steuerfrei. Dafür sorgen der Sparer-Pauschbetrag sowie der Grundfreibetrag, der auch für Minderjährige gilt.

Wissenswertes rund ums Geldanlegen bietet der BVI hier.

Diese Meldung ist Teil der Serie „Finanzwissen für alle“.

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